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BGBl. Nr. 9/1978

kundgemacht 10.01.1978 RIS↗
9. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Schaffung von Straßenübergängen an der gemeinsamen Staatsgrenze
Kundmachung BGBl. Nr. 9/1978× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft 01.01.1993 – 21.12.2005 · idF BGBl. Nr. 9/1978 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 225/2005 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

  1. Absatz eins,An der gemeinsamen Staatsgrenze wird zwischen der tschechoslowakischen Gemeinde Hevlin und der österreichischen Stadtgemeinde Laa an der Thaya beim Grenzhauptstein IX/26 ein Straßenübergang für den internationalen Personenfernverkehr, ausgenommen die Beförderung mit Autobussen und mit nicht für die Beförderung von Personen bestimmten Fahrzeugen, geschaffen.
  2. Absatz 2,Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik baut die II/415 Straße von der Gemeinde Hevlin bis zur gemeinsamen Staatsgrenze. Die Österreichische Bundesregierung baut die Bundesstraße B 6 im unmittelbaren Grenzbereich aus.