BGBl. Nr. 302/1979
302. Bundesgesetz: Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates
Bundesgesetz vom 4. Juli 1979, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975, BGBl. Nr. 410, über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 107geändert
§ 107
Bei Berechnung der Fristen nach diesem Bundesgesetz bleibt außer im Falle des § 10 Abs. 2 4 auch in den Fällen der §§ 2 Abs. 1 Z. 2, 24 Abs. 2, 26 Abs. 7, 79 Abs. 3 und 100 Abs. 5 die tagungsfreie Zeit außer Betracht.