für Staatsangehörige der beiden Vertragsstaaten,
BGBl. Nr. 392/1979
392. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
- Litera a
- Litera bfür Flüchtlinge und Staatenlose, die sich im Gebiet eines der beiden Vertragsstaaten gewöhnlich aufhalten.