Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Arbeitslosenversicherung (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 392/1979Bundesgesetzblatt Nr. 392 aus 1979,
Inkrafttretensdatum
01.10.1979
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung
StF: BGBl. Nr. 392/1979 (NR: GP XIV RV 994 AB 1079 S. 110. BR: AB 1917 S. 381.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. August 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 2 am 1. Oktober 1979 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. August 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, am 1. Oktober 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland –
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen -
sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens über Arbeitslosenversicherung vom 19. Mai 1951 treten soll.
Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2016
Dokumentnummer
NOR11008599
alte Dokumentnummer
N6197910621W