BGBl. Nr. 18/1980
18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 4neu
Anlage 4
4. Kasernenverlegungsprogramm |
Zielsetzung
Verlegung von Kasernen aus dem Stadtbereich.
Maßnahmen
Der Bund bietet solche Kasernen, deren Verlagerung durch das Kasernenverlegungsprogramm vorgesehen wird, dem Land Wien zum Kauf an.