Kurztitel
Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 18/1980Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1980,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
StF: BGBl. Nr. 18/1980
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. III mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel römisch drei, mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Gliedstaatsvertrag, Raumordnung