BGBl. Nr. 18/1980
18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 5neu
Anlage 5
5. Koordinierung und Verstärkung der Aktivitäten im kulturellen Bereich |
Zielsetzung
Erreichung einer erhöhten Koordination und Kooperation im kulturellen Bereich zwischen Bund und Land Wien.
Maßnahmen
Schaffung eines ständigen Kontaktgremiums. Dieses hat die optimale Nutzung bzw. Zweckwidmung der Theatergebäude, die Möglichkeiten zur Schaffung eines kulturellen Jugendzentrums und der Förderung einer Revitalisierung des Ronachergebäudes zu überprüfen.