BGBl. Nr. 18/1980
18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 6neu
Anlage 6
6. Förderung von Sporteinrichtungen |
Zielsetzung
Gemeinsame Förderung durch den Bund und das Land Wien von Privatinitiativen zur Errichtung von Sportanlagen.
Maßnahmen
Insbesondere sollen Grundstücke zur Errichtung von Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden.