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BGBl. Nr. 18/1980

kundgemacht 15.01.1980 RIS↗
18. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind, samt Anlagen
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
Kundmachung BGBl. Nr. 18/1980× zu Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien) neu § 0↗RIS↗
Anl. 8neu
in Kraft ab 20.12.1979 · idF BGBl. Nr. 18/1980 Anl. 8↗RIS↗

Anlage 8

8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen

Zielsetzung

Bund und Stadt Wien werden dafür sorgen, daß die derzeit noch der IAEA und der UNIDO als provisorische Amtssitze dienenden Objekte nach übersiedlung in die UNO-City ohne Verzug ihrer ursprünglichen oder geplanten neuen Verwendung zugeführt werden.

Maßnahmen

  1. Litera a
    Abtragung der errichteten Fertigteilbauten der UNIDO an der Lastenstraße und Errichtung der vor dem Justizministerium geplanten Grünanlage; Weiterverwendung der abgetragenen Fertigteilbauten für die Gendarmerieschule Mödling und für das Flüchtlingslager Traiskirchen.
  2. Litera b
    Nutzung des schon seinerzeit als Hotel errichteten UNIDO-Gebäudes an der Lerchenfelder Straße als Studentenheim (Akademikerhilfe).
  3. Litera c
    Kündigung der für IAEA (Traungasse Nr. 12) und UNRWA (Immowestgebäude) angemieteten Objekte.
  4. Litera d
    Zu prüfen ist die optimale Nutzung für das freiwerdende Grand-Hotel (IAEA).