die gerichtliche Schuldenbereinigung (reglement judiciaire), die Vermögensliquidation (liquidation des biens), das Verfahren zur vorläufigen Aussetzung der Vollstreckung und Gesamtbereinigung der Passiven für bestimmte Unternehmen (procedure de suspension provisoire de poursuites et d'apurement collectif du passif de certaines entreprises) des französischen Rechtes,
BGBl. Nr. 237/1980
237. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT, DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN AUF DEM GEBIET DES INSOLVENZRECHTS
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Dieses Abkommen ist auf folgende Verfahren anzuwenden:
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungden Ausgleich, den Konkurs und die Geschäftsaufsicht des österreichischen Rechtes.
Für die Anwendung dieses Abkommens werden diese Verfahren im folgenden als „Insolvenzverfahren“ bezeichnet.