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Konkursvertrag (Frankreich)

Fassungen (Gesetz)
ab 22.06.1980 — BGBl. Nr. 237/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute22.06.1980 BGBl. Nr. 237/1980 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Konkursvertrag (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1980,

Typ

Vertrag – Frankreich

Inkrafttretensdatum

22.06.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT, DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN AUF DEM GEBIET DES INSOLVENZRECHTS

StF: BGBl. Nr. 237/1980 (NR: GP XV RV 136 AB 229 S. 23. BR: AB 2103 S. 392.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1980 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 23, Absatz 2, am 22. Juni 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der Präsident der Französischen Republik

In dem Wunsch, zwischen Österreich und Frankreich die Beziehungen in Ansehung von Konkursen und ähnlichen Verfahren zu regeln,

Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10002507

Dokumentnummer

NOR11002530

alte Dokumentnummer

N2198021605S