BGBl. Nr. 28/1980
28. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der StPO 1975 durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Dezember 1979 über die Aufhebung einiger Worte im § 285 e StPO 1975 durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 285eneu
Paragraph 285 e,
Bei der nichtöffentlichen Beratung über eine zum Vorteile des Angeklagten ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde kann dieser,, sofort Folge gegeben werden, wenn sich zeigt, daß die Anordnung einer neuen Hauptverhandlung nicht zu vermeiden ist, eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in der Sache selbst aber noch nicht einzutreten hat.