BGBl. Nr. 315/1980
315. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juli 1980 betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Grundwasservorkommen im südlichen Teil des Salzburger Beckens und im unteren Lammertal sowie die Karstwasservorräte der Gebirgsstöcke Tennengebirge, Hagengebirge und Hoher Göll werden – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet.