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BGBl. Nr. 315/1980

kundgemacht 18.07.1980 RIS↗
315. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juli 1980 betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll
Kundmachung BGBl. Nr. 315/1980× zu Schutz der Grundwasservorkommen – Salzburger Becken, Lammertal×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz der Grundwasservorkommen – Salzburger Becken, Lammertal neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 19.07.1980 · idF BGBl. Nr. 315/1980 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Grundwasservorkommen im südlichen Teil des Salzburger Beckens und im unteren Lammertal sowie die Karstwasservorräte der Gebirgsstöcke Tennengebirge, Hagengebirge und Hoher Göll werden – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet.