BGBl. Nr. 315/1980
315. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juli 1980 betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze der Grundwasservorkommen im südlichen Salzburger Becken und im unteren Lammertal sowie der Karstwasservorräte des Tennengebirges, Hagengebirges und Hohen Göll
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Das Interesse des Wasserverbandes „Salzburger Becken“ am Schutze der Wasservorkommen (Paragraph eins,) des Widmungsgebietes (Paragraph 2,) wird im Sinne der Paragraphen 34, Absatz 6 und 54 Absatz 2, Litera e, des Wasserrechtsgesetzes als rechtliches Interesse anerkannt.