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BGBl. Nr. 80/1980

kundgemacht 29.02.1980
80. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Republik Österreich betreffend die Beistellung von Hilfsexperten
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE BEISTELLUNG VON HILFSEXPERTEN
Kundmachung BGBl. Nr. 80/1980× zu Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO)

Änderungen durch diese Kundmachung

Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO) neu