Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Beistellung von Hilfsexperten (UNO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 80/1980Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1980,
Inkrafttretensdatum
01.04.1980
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE BEISTELLUNG VON HILFSEXPERTEN
StF: BGBl. Nr. 80/1980 (NR: GP XV RV 35 AB 110 S. 10. BR: AB 2038 S. 389.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 10 vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 am 1. April 1980 in Kraft.Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 10, vorgesehenen Notifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, am 1. April 1980 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR11000682
alte Dokumentnummer
N1198013800P