BGBl. Nr. 80/1980
80. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Republik Österreich betreffend die Beistellung von Hilfsexperten
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH BETREFFEND DIE BEISTELLUNG VON HILFSEXPERTEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu