Absatz eins,Mit der Vollziehung der Artikel römisch drei,, römisch sieben, römisch acht und römisch dreizehn sind betraut:
- Litera ahinsichtlich der Arbeitnehmer in Betrieben, die der bergbehördlichen Aufsicht unterstehen, der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung,
- Litera bhinsichtlich der Arbeitnehmer in Betrieben, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz unterliegen, der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Verwaltung,
- Litera chinsichtlich aller anderen Arbeitnehmer der Bundesminister für soziale Verwaltung.