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BGBl. Nr. 364/1981

kundgemacht 31.07.1981
364. Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien samt Notenwechseln
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien samt Notenwechseln
Kundmachung BGBl. Nr. 364/1981× zu UNO-City – Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEO

Änderungen durch diese Kundmachung

UNO-City – Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEO neu