Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 365/1981

kundgemacht 31.07.1981
365. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen im Internationalen Zentrum Wien samt Notenwechsel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen im Internationalen Zentrum Wien samt Notenwechsel
Kundmachung BGBl. Nr. 365/1981× zu UNO-City - Amtssitz UNIDO und andere Ämter der UNO×

Änderungen durch diese Kundmachung

UNO-City - Amtssitz UNIDO und andere Ämter der UNO neu
Art. 2neu

lädt …