Absatz eins,Soweit dieses Gesetz nicht anderes vorsieht, ist von Amts wegen nach dem Zustellgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1982,, zuzustellen.
BGBl. Nr. 201/1982
201. Bundesgesetz: Zustellrechtsanpassungsgesetz
Bundesgesetz vom 1. April 1982 über die Anpassung zustellrechtlicher Vorschriften (Zustellrechtsanpassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 87neu
Zweiter Titel.
Zustellungen.
Paragraph 87,
- Absatz 2,Gegen Anordnungen nach diesem Titel ist kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig.
- Absatz 3,Solche Anordnungen kommen im Verfahren vor einem Senat dem Vorsitzenden zu.