Absatz eins,Die für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes benötigten Daten im Sinne des Paragraph 3, Ziffer eins, Datenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 565 aus 1978,, dürfen zum Zwecke des automationsunterstützten Datenverkehrs ermittelt und verarbeitet werden.
BGBl. Nr. 185/1983
185. Bundesgesetz: Arzneimittelgesetz
Bundesgesetz vom 2. März 1983 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 80neu
römisch elf. ABSCHNITT
Automationsunterstützter Datenverkehr
Paragraph 80,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz ist ermächtigt, im oder für den automationsunterstützten Datenverkehr Daten im Sinne des Paragraph 3, Ziffer eins, Datenschutzgesetz zu übermitteln an
- Ziffer einsdie Dienststellen des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz,
- Ziffer 2den Arzneimittelbeirat, die Abgrenzungskommission sowie Sachverständige, soweit ihnen in Vollziehung dieses Bundesgesetzes Aufgaben zugewiesen werden,
- Ziffer 3das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Universitätsinstitute und sonstige der Forschung dienende Institutionen, soweit sie im Interesse der Volksgesundheit tätig sind, und
- Ziffer 4die Österreichische Apothekerkammer, die Österreichische Ärztekammer und den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
soweit diese Daten eine wesentliche Voraussetzung für die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben bilden. - Absatz 3,Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz ist ferner ermächtigt, im oder für den automationsunterstützten Datenverkehr Daten im Sinne des Paragraph 3, Ziffer eins, Datenschutzgesetz zu übermitteln an
- Ziffer einsKrankenanstalten, Ärzte, Tierärzte, Dentisten und Apotheker, soweit sie Arzneimittel in Verkehr bringen oder anwenden und die sichere Anwendung oder der Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Mensch oder Tier es erfordern, und
- Ziffer 2internationale Organisationen, sofern eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Übermittlung der Daten an diese besteht.