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BGBl. Nr. 659/1983

kundgemacht 30.12.1983 RIS↗Parlament↗
659. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1983, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. Nr. 659/1983× zu BDG 1979×

Änderungen durch diese Kundmachung

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) 23 § 0↗RIS↗
Anl. 1/34neu
in Kraft 01.01.1984 – 31.12.1985 · idF BGBl. Nr. 659/1983 · danach: BGBl. Nr. 574/1985 Anl. 1/34↗RIS↗

34. VERWENDUNGSGRUPPE PT 5

Ernennungserfordernisse:

34.1. Eine in Ziffer 34 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 184 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 34 Punkt 3, beziehungsweise 34.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.

34.2. Verwendung

  1. Litera a
    im Postdienst
    im Briefschalterdienst (Annahme von Briefsendungen, Wertzeichenverkauf, Markenabonnement, Sondermarken),
    als Leiter eines Postamtes römisch drei. Klasse,
    im Paketschalterdienst (Annahme von Paketen und Wertsendungen sowie Paketsammeldienst),
  2. Litera b
    im Postautodienst als
    Abteilungsleiter in einer Postautowerkstätte, Leiter einer Postgarage römisch fünf,
    Pflege- und Fahrdienstmeister in einer Postgarage,
  3. Litera c
    im Fernmeldedienst
    als Fachtechniker/Außen,
    als Fachtechniker/Innen,
    als Bautruppführer mit mindestens sechs nachgeordneten
    Arbeitskräften (davon mindestens drei Facharbeitern).

34.3.

  1. Litera a
    Hauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
  2. Litera b
    eine sechsjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 6 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.

34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 3, Litera a, oder c.

Definitivstellungserfordernisse:

34.5. Für die in Ziffer 34 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.