BGBl. Nr. 659/1983
659. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 und des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1983, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/34neu
34. VERWENDUNGSGRUPPE PT 5
Ernennungserfordernisse:
34.1. Eine in Ziffer 34 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 184 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in den Ziffer 34 Punkt 3, beziehungsweise 34.4 vorgeschriebenen Erfordernisse.
34.2. Verwendung
- Litera aim Postdienstim Briefschalterdienst (Annahme von Briefsendungen, Wertzeichenverkauf, Markenabonnement, Sondermarken),als Leiter eines Postamtes römisch drei. Klasse,im Paketschalterdienst (Annahme von Paketen und Wertsendungen sowie Paketsammeldienst),
- Litera bim Postautodienst alsAbteilungsleiter in einer Postautowerkstätte, Leiter einer Postgarage römisch fünf,Pflege- und Fahrdienstmeister in einer Postgarage,
- Litera cim Fernmeldedienstals Fachtechniker/Außen,als Fachtechniker/Innen,als Bautruppführer mit mindestens sechs nachgeordnetenArbeitskräften (davon mindestens drei Facharbeitern).
34.3.
- Litera aHauptschulabschluß oder die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung oder
- Litera beine sechsjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 6 bis PT 9 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.
34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 3, Litera a, oder c.
Definitivstellungserfordernisse:
34.5. Für die in Ziffer 34 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch drei.