Absatz 2,Paragraph 107, tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
BGBl. Nr. 302/1984
302. Bundesgesetz: Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz — LDG 1984
Bundesgesetz vom 27. Juni 1984 über das Dienstrecht der Landeslehrer (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz — LDG 1984)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 123neu
Paragraph 123, (1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Absatz 2, nicht anderes bestimmt ist, mit 1. September 1984 in Kraft.
- Absatz 3,Paragraph 113, Absatz eins, tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Stück des Bundesgesetzblattes, das die Kundmachung dieses Bundesgesetzes enthält, herausgegeben und versendet wird. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten zu erlassen.
- Absatz 4,Paragraph 120, tritt mit Ablauf des 31. August 1988 außer Kraft.
- Absatz 5,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.