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BGBl. Nr. 525/1984

kundgemacht 21.12.1984
525. Änderung der Artikel 22 Abs. 2 und 39 Abs. 1 Buchstabe a des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Änderung der Artikel 22 Abs. 2 und 39 Abs. 1 Buchstabe a des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970
Kundmachung BGBl. Nr. 525/1984× zu Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens 2