der Präsident,
BGBl. Nr. 10/1985
10. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1965
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 20. Dezember 1984, mit der das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1965 wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind wie folgt zu reihen:
- Ziffer eins
- Ziffer 2der Vizepräsident,
- Ziffer 3die Senatspräsidenten entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung,
- Ziffer 4die Räte entsprechend dem Zeitpunkt ihrer Ernennung.
Insoweit sich nicht schon hieraus eine bestimmte Reihung ergibt, sind für deren Beurteilung nacheinander folgende Umstände maßgebend:
- Ziffer einsfür die Senatspräsidenten die Reihung als Rat,
- Ziffer 2das Lebensalter.
Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1979,, Artikel römisch fünfzehn, Absatz eins,)