Absatz eins,Zur fachlichen Begutachtung der sich auf Staubeckenanlagen und Talsperren beziehenden Fragen wird beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eine Kommission eingerichtet, die den Namen „Staubeckenkommission“ führt. Sie hat im Rahmen ihres Wirkungsbereiches die Wasserrechtsbehörden im Zuge oder außerhalb eines wasserrechtlichen Verfahrens zu unterstützen.
BGBl. Nr. 222/1985
222. Verordnung: Staubeckenkommissions-Verordnung 1985
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. Mai 1985 über die Staubeckenkommission (Staubeckenkommissions-Verordnung 1985)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
- Absatz 2,Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Geschäfts- und Verwaltungsangelegenheiten der Staubeckenkommission (im folgenden Kommission) zu besorgen und für diese Erfordernisse aufzukommen.