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BGBl. Nr. 242/1985

kundgemacht 21.06.1985 RIS↗
242. Verordnung: Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 26. März 1985 über die Beurteilung der Leistung der Lehrer, Erzieher und Schulleiter
Kundmachung BGBl. Nr. 242/1985× zu Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter×

Änderungen durch diese Kundmachung

Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 22.06.1985 · idF BGBl. Nr. 242/1985 § 4↗RIS↗

Paragraph 4,

Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:

  1. Ziffer eins
    erzieherisches Wirken,
  2. Ziffer 2
    Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage,
  3. Ziffer 3
    die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten,
  4. Ziffer 4
    Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.