BGBl. Nr. 451/1985
451. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Unterhaltsvorschußgesetzes
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Justiz vom 22. Oktober 1985, mit der das Unterhaltsvorschußgesetz wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Zuständigkeit
Paragraph 10,
Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.