BGBl. Nr. 574/1985
574. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1985) und des Richterdienstgesetzes
Bundesgesetz vom 13. Dezember 1985, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1985) und das Richterdienstgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/30geändertSchlussteil
… 7 unveränderte Absätze
a) im Postautodienst als
Leiter einer Postautobetriebsleitung,
Stellvertreter des Leiters einer Postautobetriebsleitung,
b) im Fernmeldedienst als
Leiter eines Telegraphenbauamtes Fernmeldebauamtes,
Leiter des Kabelbauamtes eines Fernmeldebetriebsamtes,
Leiter des Fernsprechbetriebsamtes,
Leiter der Fernmeldezentralbauleitung,
Leiter der Telegraphenzeugverwaltung Fernmeldezeugverwaltung,
Stellvertreter des Leiters eines der angeführten Ämter
(ausgenommen des Telegraphenbauamt 4 das Fernmeldebauamt Haustechnik Wien).
… 3 unveränderte Absätze
a) Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.1, eine vierjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,
b) die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.2, eine sechsjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I oder
c) eine achtjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I.