Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 574/1985Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 574 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/30Anlage eins /, 30
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
30. VERWENDUNGSGRUPPE PT 1
Ernennungserfordernisse:
30.1. Eine in Z 30.2 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 184b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 30.3 vorgeschriebenen Erfordernisse. 30.1. Eine in Ziffer 30 Punkt 2, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 184 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 30 Punkt 3, vorgeschriebenen Erfordernisse.
30.2. Verwendung
im Postautodienst als
Leiter einer Postautobetriebsleitung,
Stellvertreter des Leiters einer Postautobetriebsleitung,
im Fernmeldedienst als
Leiter eines Fernmeldebauamtes,
Leiter eines Fernmeldebetriebsamtes,
Leiter des Fernsprechbetriebsamtes,
Leiter der Fernmeldezentralbauleitung,
Leiter der Fernmeldezeugverwaltung,
Stellvertreter des Leiters eines der angeführten Ämter
(ausgenommen das Fernmeldebauamt Haustechnik Wien).
30.3.
Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.1, eine vierjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer eins Punkt eins,, eine vierjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins,
die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.2, eine sechsjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I oderdie Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer eins Punkt 2,, eine sechsjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins oder
eine achtjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I.eine achtjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins.
Schlagworte
Hochschulstudium, Aufstiegskurs, Verwaltungsakademie
Dokumentnummer
NOR12101940
Alte Dokumentnummer
N61985183900