den Austausch von Vertretern, Gruppen und Delegationen auf kaufmännischem und technischem Gebiet zwischen beiden Ländern, und
BGBl. Nr. 25/1986
25. Abkommen über die wirtschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit zwischen der Republik Zypern und der Republik Österreich
ABKOMMEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, TECHNISCHE UND INDUSTRIELLE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER REPUBLIK ZYPERN UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
Im Hinblick auf eine Förderung der Ziele dieses Abkommens werden die vertragschließenden Parteien
- Litera a
- Litera bdie Veranstaltung von Handelsmessen, Ausstellungen und anderen Förderungsmaßnahmen auf den Gebieten Handel und Technologie sowie die Teilnahme an diesen seitens Unternehmen und Organisationen des anderen Landes im eigenen Land fördern und erleichtern.