BGBl. Nr. 407/1986
407. Verordnung: Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Lederbekleidung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Juli 1986 über die Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Lederbekleidung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Für die Richtigkeit der Kennzeichnungsangaben auf Grund dieser Verordnung ist der Unternehmer, in dessen Betrieb oder in dessen Auftrag die Kennzeichnung erfolgt ist, bei Importware der Importeur verantwortlich.