Absatz eins,In die Versandbehälter dürfen nur die in der nachstehenden Gaseliste (Absatz 4,) angeführten Gase eingefüllt werden. Die Zulassung weiterer Gase erfolgt bei Bedarf unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 36, Absatz 9 und 57 Absatz 7, durch den Bundesminister für Bauten und Technik.
BGBl. Nr. 510/1986
510. Verordnung: Dampfkesselverordnung — DKV
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. Juli 1986 betreffend Dampfkessel, Dampfgefäße, Druckbehälter und Wärmekraftmaschinen (Dampfkesselverordnung — DKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 32neu
B. Druckbehälter der Gruppe römisch zwei (Versandbehälter)
Paragraph 32, Gase
- Absatz 2,Die in der Gaseliste als chemisch instabil gekennzeichneten Gase sind zur Befüllung von Versandbehältern jedoch nur dann zugelassen, wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer gefährlichen Zerfalls-, Disproportionierungs- oder Polymerisationsreaktion während der Beförderung oder Lagerung getroffen wurden. Zu diesem Zweck muß insbesondere auch dafür gesorgt werden, daß die Versandbehälter keine Stoffe enthalten, welche diese Reaktionen begünstigen (Paragraph 36 a, Absatz 7 und 9).
- Absatz 3,Auf Grund ihrer chemischen Eigenschaften werden die Gase in der Gaseliste wie folgt eingeteilt:
- Litera anicht brennbar
- Sub-Litera, a, tnicht brennbar, giftig *1)
- Litera bbrennbar
- Sub-Litera, b, tbrennbar, giftig *1)
- Litera cchemisch instabil (falls nicht anders bezeichnet, gelten die chemisch instabilen Gase als brennbar)
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftig *1)
Ätzende Gase sind mit der Zusatzbezeichnung „ätzend'' versehen. - Absatz 4,Gaseliste:
- Ziffer einsVerdichtete Gase, deren kritische Temperatur unter -10 Grad C liegt, in reinem und technisch reinem Zustand:
- Litera anicht brennbarArgon, Helium, Krypton, Neon, Sauerstoff, Stickstoff, Tetrafluormethan (R 14).
- Sub-Litera, a, tnicht brennbar, giftigBortrifluorid, Fluor (ätzend), Siliciumtetrafluorid (ätzend).
- Litera bbrennbarDeuterium, Methan, Wasserstoff.
- Sub-Litera, b, tbrennbar, giftigKohlenoxid.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigStickstoffoxid (NO) (nicht brennbar).
- Ziffer 2Gemische aus Gasen der Ziffer eins :
- Litera anicht brennbarGemische aus zwei oder mehreren der folgenden Gase:Edelgase (mit höchstens 10 Volumsprozent Xenon), Stickstoff, Sauerstoff und höchstens 30 Volumsprozent Kohlendioxid; nicht brennbare Gemische aus zwei oder mehreren der folgenden Gase: Wasserstoff, Methan, Stickstoff, Edelgase (mit höchstens 10 Volumsprozent Xenon) und höchstens 30 Volumsprozent Kohlendioxid; Stickstoff mit höchstens 6 Volumsprozent Äthylen; Luft.
- Litera bbrennbarGemische von mindestens 90 Volumsprozent Methan mit Kohlenwasserstoffen der Ziffer 3 b und 5 b; brennbare Gemische aus zwei oder mehreren der folgenden Gase: Wasserstoff, Methan, Stickstoff, Edelgase (mit höchstens 10 Volumsprozent Xenon) und höchstens 30 Volumsprozent Kohlendioxid; Erdgas (Naturgas).
- Sub-Litera, b, tbrennbar, giftigStadtgas; Gemische von Wasserstoff mit höchstens 10 Volumsprozent Selenwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Siliciumwasserstoff, Germaniumwasserstoff oder 15 Volumsprozent Arsenwasserstoff; Gemische von Stickstoff, Edelgasen (mit höchstens 10 Volumsprozent Xenon) mit höchstens 10 Volumsprozent Selenwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Siliciumwasserstoff, Germaniumwasserstoff oder 15 Volumsprozent Arsenwasserstoff; Wassergas; Synthesegas (zB nach Fischer-Tropsch); Gemische von Kohlenoxid mit Wasserstoff oder Methan.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigGemische von Wasserstoff mit höchstens 10 Volumsprozent Diboran; Gemische von Stickstoff oder Edelgasen (mit höchstens 10 Volumsprozent Xenon) mit höchstens 10 Volumsprozent Diboran.
- Ziffer 3Verflüssigte Gase mit einer kritischen Temperatur von gleich oder höher als 70 Grad C in reinem und technisch reinem Zustand:
- Litera anicht brennbarBromchlordifluormethan (R 12 B 1), Chlordifluormethan (R 22), Chlorpentafluoräthan (R 115), Chlortrifluoräthan (R 133 a), Dichlordifluormethan (R 12), Dichlorfluormethan (R 21), Dichlortetrafluoräthan (R 114), Octafluorcyclobutan (RC 318), Bromchlordifluormethan (R 12 B 1) mit auf höchstens 70 bar bei 15 Grad C verdichtetem Stickstoff.
- Sub-Litera, a, tnicht brennbar, giftigAmmoniak, Bortrichlorid (ätzend), Bromwasserstoff (ätzend), Chlor (ätzend), Chlorkohlenoxid (Phosgen) (ätzend), Chlortrifluorid (ätzend), Hexafluorpropylen (R 216), Methylbromid, Nitrosylchlorid (ätzend), Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid (NO2), (Stickstofftetroxid (N2O4)) (ätzend), Sulfurylfluorid, Wolframhexafluorid.
- Litera bbrennbarButan, iso-Butan, Buten-1, cis-Buten-2, iso-Buten, trans-Buten-2, Chlordifluoräthan (R 142 b), Cyclopropan, 1.1-Difluoräthan (R 152 a), Dimethyläther, Propan, Propen, 1.1.1.-Trifluoräthan (R 143), Methylsilan.
- Sub-Litera, b, tbrennbar, giftigÄthylamin, Äthylchlorid, Arsenwasserstoff, Dichlorsilan, Dimethylamin, Dimethylsilan, Methylamin, Methylchlorid, Methylmercaptan, Schwefelwasserstoff, Selenwasserstoff, Trimethylamin, Trimethylsilan.
- Litera cchemisch instabilButadien-1.2, Butadien-1.3, Vinylchlorid.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigÄthylenoxid, Chlorcyan (nicht brennbar) (ätzend), Chlortrifluoräthylen (R 1113), Dicyan, Vinylbromid, Vinylmethyläther.
- Ziffer 4Gemische aus Gasen der Ziffer 3 :
- Litera anicht brennbarGemische der in Ziffer 3, a aufgezählten Gase mit oder ohne Hexafluorpropylen der Ziffer 3, at, die als
- StrichaufzählungGemisch F 1 bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 13 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C diejenige von Dichlorfluormethan (1,30) nicht unterschreitet,
- StrichaufzählungGemisch F 2 bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 19 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C diejenige von Dichlordifluormethan (1,21) nicht unterschreitet,
- StrichaufzählungGemisch F 3 bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 30 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C diejenige von Chlordifluormethan (1,09) nicht unterschreitet.
Ferner:- StrichaufzählungGemisch R 500: azeotropes Gemisch von Dichlordifluormethan (R 12) und 1.1.-Difluoräthan (R 152 a);
- StrichaufzählungGemisch R 502: azeotropes Gemisch von Chlorpentafluoräthan (R 115) und Chlordifluormethan (R 22);
- StrichaufzählungGemisch von 19 bis 21 Gewichtsprozent Dichlordifluormethan (R 12) mit 79 bis 81 Gewichtsprozent Bromchlordifluormethan (R 12 B 1).
Die Gemische F 1, F 2, F 3 dürfen auch Anteile von R 11,R 113, R 133 enthalten. - Sub-Litera, a, tnicht brennbar, giftigGemische von Methylbromid und Chlorpikrin mit einem Dampfdruck von mehr als 3 bar bei 50 Grad C.
- Litera bbrennbarGemische der in Ziffer 3, b aufgezählten Kohlenwasserstoffe und von Äthan und Äthylen der Ziffer 5, b, die als
- StrichaufzählungGemisch A bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 11 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C den Wert von 0,525 nicht unterschreitet (Handelsname Butan);
- StrichaufzählungGemisch A 0 bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 16 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C den Wert von 0,495 nicht unterschreitet (Handelsname Butan);
- StrichaufzählungGemisch A 1 bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 21 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C den Wert von 0,485 nicht unterschreitet;
- StrichaufzählungGemisch B bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 26 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C den Wert von 0,450 nicht unterschreitet;
- StrichaufzählungGemisch C bei 70 Grad C einen Dampfdruck von nicht mehr als 31 bar und eine Dichte haben, die bei 50 Grad C den Wert von 0,440 nicht unterschreitet (Handelsname Propan);
- StrichaufzählungGemische von Kohlenwasserstoffen der Ziffer 3, b und 5 b, die Methan enthalten.
- Sub-Litera, b, tbrennbar, giftigGemische aus zwei oder mehreren der folgenden Gase:Monomethylsilan, Dimethylsilan, Trimethylsilan; Gemische von Methylchlorid und Methylenchlorid mit einem Dampfdruck von mehr als 3 bar bei 50 Grad C; Gemische von Methylchlorid und Chlorpikrin, Gemische von Methylbromid und Äthylenbromid, beide mit einem Dampfdruck von mehr als 3 bar bei 50 Grad C.
- Litera cchemisch instabilGemische von Methylazetylen und Propadien und Kohlenwasserstoffen der Ziffer 3, b, wobei die Analysewerte auf die flüssige Phase bezogen sind, und zwar
- StrichaufzählungGemisch P 1, mit höchstens 63 Volumsprozent Methylazetylen und Propadien und mit höchstens 24 Volumsprozent Propan und Propen; der Prozentsatz an gesättigten Kohlenwasserstoffen C4 muß mindestens 14 Volumsprozent betragen;
- StrichaufzählungGemisch P 2, mit höchstens 48 Volumsprozent Methylazetylen und Propadien und mit höchstens 50 Volumsprozent Propan und Propen; der Prozentsatz an gesättigten Kohlenwasserstoffen C4 muß mindestens 5 Volumsprozent betragen;
- StrichaufzählungGemisch P 3, mit höchstens 30 Volumsprozent Methylazetylen und Propadien, 30 Volumsprozent Propan und 40 Volumsprozent Propen; der Prozentsatz an gesättigten Kohlenwasserstoffen C4 muß mindestens 4 Volumsprozent betragen.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigÄthylenoxid mit höchstens 10 Gewichtsprozent Kohlendioxid;Äthylenoxid mit höchstens 50 Gewichtsprozent Methylformiat, mit Stickstoff bis zu einem maximalen Gesamtdruck von 10 bar bei 50 Grad C; Äthylenoxid mit Stickstoff bis zu einem maximalen Gesamtdruck von 10 bar bei 50 Grad C; Dichlordifluormethan mit höchstens 12 Gewichtsprozent Äthylenoxid; Gemische von Butadien-1.3 und Kohlenwasserstoffen der Ziffer 3, b mit einem Dampfdruck bei 70 Grad C von höchstens 11 bar und einer Dichte bei 50 GradC von nicht weniger als 0,525.
- Ziffer 5Verflüssigte Gase mit einer kritischen Temperatur von gleich oder über -10 Grad C aber unter 70 Grad C in reinem oder technisch reinem Zustand:
- Litera anicht brennbarBromtrifluormethan (R 13 B 1), Chlortrifluormethan (R 13), Distickstoffoxid (N2O) mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99%, Hexafluoräthan (R 116), Kohlendioxid mit weniger als 1 Gewichtsprozent Stickstoff, Sauerstoff, Luft oder Edelgasen, Schwefelhexafluorid (SF6), Trifluormethan (R 23), Xenon; Bromtrifluormethan (R 13 B 1) mit auf höchstens 60 bar bei 15 Grad C verdichtetem Stickstoff.
- Sub-Litera, a, tnicht brennbar, giftigChlorwasserstoff (ätzend).
- Litera bbrennbarÄthan, Äthylen, Siliciumwasserstoff.
- Sub-Litera, b, tbrennbar, giftigGermaniumwasserstoff, Phosphorwasserstoff.
- Litera cchemisch instabil1.1-Difluoräthylen, Vinylfluorid.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigDiboran.
- Ziffer 6Gemische aus Gasen der Ziffer 5 :
- Litera anicht brennbarKohlendioxid mit 1 bis 10 Gewichtsprozent Stickstoff, Sauerstoff, Luft oder Edelgasen; azeotropes Gemisch von Chlortrifluormethan (R 13) und Trifluormethan (R 23) (Gemisch R 503).
- Litera cchemisch instabilKohlendioxid mit höchstens 35 Gewichtsprozent Äthylenoxid.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigÄthylenoxid mit mehr als 10 Gewichtsprozent, aber höchstens 50 Gewichtsprozent Kohlendioxid.
- Ziffer 7Tiefgekühlte verflüssigte Gase in reinem oder technisch reinem Zustand:
- Litera anicht brennbarArgon, Distickstoffoxid (N2O), Helium, Kohlendioxid, Krypton, Neon, Sauerstoff, Stickstoff, Xenon.
- Litera bbrennbarÄthan, Äthylen, Methan, Wasserstoff.
- Ziffer 8Gemische aus Gasen der Ziffer 7 :
- Litera anicht brennbarGemische aus Gasen der Ziffer 7, a; Luft.
- Litera bbrennbarGemische aus Gasen der Ziffer 7, b; Erdgas.
- Ziffer 9Unter Druck gelöste Gase in reinem und technisch reinem Zustand:
- Sub-Litera, a, tnicht brennbar, giftigAmmoniak, in Wasser gelöst mit über 35 bis höchstens 40 Gewichtsprozent Ammoniak; Ammoniak, in Wasser gelöst mit über 40 bis höchstens 50 Gewichtsprozent Ammoniak.
- Litera cchemisch instabilAzetylen, gelöst in von poröser Masse aufgesaugtem Aceton.
- Sub-Litera, c, tchemisch instabil, giftigAzetylen, gelöst in von poröser Masse aufgesaugtem Dimethylformamid (DMF).
- Ziffer 10Gase für Druckgaspackungen:Die zur Befüllung von Druckgaspackungen zugelassenen Gase sind der Anlage 3 zu entnehmen.
- Ziffer 11Gase für Kartuschen:Die zur Befüllung von Kartuschen zugelassenen Gase sind der Anlage 3 zu entnehmen.
- Ziffer 12Sonstige Gemische aus Gasen der Gaseliste:Hiezu zählen auch Gemische von Gasen mit Dämpfen, sofern während der Beförderung und der Lagerung das Gemisch in jedem Fall gasförmig bleibt und jede Möglichkeit einer gefährlichen Reaktion ausgeschlossen ist.
- Ziffer 13Versuchsgase:Gase und Gasgemische, die nicht unter den Ziffer eins bis 12 der Gaseliste angeführt sind und die nur für Laborversuche Verwendung finden, vorausgesetzt, daß während der Beförderung oder Lagerung das Gas oder Gasgemisch in jedem Fall gasförmig bleibt und jede Möglichkeit einer gefährlichen Reaktion ausgeschlossen ist.
- Absatz 5,Als Gasbezeichnung der Halogenkohlenwasserstoffe sind auch die Handelsnamen (zB Algofrene, Arcton, Edifren, Flugene, Forane, Fresane, Frigen, Isceon, Kaltron), gefolgt von der Identifikationsnummer des Gases ohne den Buchstaben R zulässig.
- Absatz 6,Die Bezugnahme auf die Gaseliste erfolgt durch Angabe der Gruppenziffer, wenn eine ganze Gasegruppe gemeint ist, wenn nur Gase einer Untergruppe betroffen sind, durch zusätzliche Angabe der Kennbuchstaben der Untergruppe.
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*1) Der Buchstabe „t'' bezeichnet die toxischen Gase, das sind Gase, welche für die Atmungsorgane gefährlich sind oder eine Vergiftung bewirken können.