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BGBl. Nr. 139/1987

kundgemacht 15.04.1987 RIS↗
139. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Weltraumorganisation über die Teilnahme Österreichs am ASTP 3
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AM ASTP 3
Kundmachung BGBl. Nr. 139/1987× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Teilnahme Österreichs am ASTP 3 neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 139/1987 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Geschehen zu Paris am 28. November 1986

Sub-Litera, i, n zwei Urschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.