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Teilnahme Österreichs am ASTP 3

Fassungen (Gesetz)
ab 16.04.1987 — BGBl. Nr. 139/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute16.04.1987 BGBl. Nr. 139/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Teilnahme Österreichs am ASTP 3

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1987,

Typ

Vertrag – Europ. Weltraumorg.

Inkrafttretensdatum

16.04.1987

Außerkrafttretensdatum

Index

79/02 Forschung

Langtitel

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE TEILNAHME ÖSTERREICHS AM ASTP 3

StF: BGBl. Nr. 139/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung

und

die Europäische Weltraumorganisation, die durch das am 30. Mai 1975 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen gegründet worden ist (im folgenden „die Organisation“ genannt) –

IN DER ERWÄGUNG, daß einige Mitgliedstaaten der Organisation gemäß einer Erklärung vom 18. Februar 1986 (ESA/JCB/LXVIII/Dec. 2 (Final)) ein Programm für fortschrittliche nachrichtentechnische Systeme und Technologien (ASTP 3) in Angriff nehmen;

IN DER ERWÄGUNG, daß Österreich die Teilnahme am ASTP 3 beantragt hat und dieser Antrag von den Teilnehmerstaaten angenommen worden ist;

GESTÜTZT auf das am 17. Oktober 1979 unterzeichnete und am 1. April 1981 in Kraft getretene Abkommen über die Assoziierung der Republik Österreich mit der Europäischen Weltraumorganisation *), das durch das am 12. April 1984 unterzeichnete und am 1. Mai 1985 in Kraft getretene Abkommen **) geändert worden ist;

GESTÜTZT auf das am 12. Dezember 1985 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Weltraumorganisation über den Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen der Europäischen Weltraumorganisation sowie die Bedingungen und Modalitäten dieses Beitritts ***);

IN DEM WUNSCHE, die Bedingungen für die Teilnahme der österreichischen Bundesregierung am ASTP 3 festzulegen –

HABEN FOLGENDES VEREINBART:

_____________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 93 aus 1981,

**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1985,

***) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987,

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2017

Gesetzesnummer

10009633

Dokumentnummer

NOR11009824

alte Dokumentnummer

N7198713736T