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BGBl. Nr. 238/1987

kundgemacht 19.06.1987 RIS↗Parlament↗
238. Bundesgesetz: 38. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle und Änderung der Bundesforste-Dienstordnung 1986
Bundesgesetz vom 15. Mai 1987, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (38. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle) und die Bundesforste-Dienstordnung 1986 geändert werden
Kundmachung BGBl. Nr. 238/1987× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) 412 § 0↗RIS↗
§ 44bgeändertAbs 1 Z 1 bis Z 3; Abs 2 Z 1 bis Z 3
in Kraft 01.01.1986 – 31.12.1986 · idF BGBl. Nr. 573/1985 · danach: BGBl. Nr. 238/1987 § 44b↗RIS↗
in Kraft 01.01.1987 – 30.06.1988 · idF BGBl. Nr. 238/1987 · danach: BGBl. Nr. 289/1988 § 44b↗RIS↗
§ 44b.
(1) An Hauptschulen, an Sonderschulen, die nach dem Lehrplan einer Hauptschule geführt werden, und in Polytechnischen Lehrgängen gebührt Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L, die in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik bzw. Lebende Fremdsprache leistungsdifferenzierten Unterricht erteilen, für die Dauer dieser Verwendung eine Dienstzulage. Diese Dienstzulage beträgt jährlich
1. 5 617 780 S, wenn sie in einer Schülergruppe oder Klasse,
2. 7 018 222 S, wenn sie in zwei oder mehr Schülergruppen oder Klassen im selben Unterrichtsgegenstand,
3. 8 432 677 S, wenn sie in zwei oder mehr Schülergruppen oder Klassen in verschiedenen Unterrichtsgegenständen
leistungsdifferenzierten Unterricht erteilen.
(2) Vertragslehrern des Entlohnungsschemas II L, die an Berufsschulen in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen im Bereich des betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterrichts unterrichten, gebührt für die Dauer der Verwendung eine Dienstzulage. Diese Dienstzulage beträgt jährlich
1. 5 617 780 S, wenn sie in einer oder zwei,
2. 7 018 222 S, wenn sie in drei oder vier,
3. 7 756 981 S, wenn sie in fünf oder mehr
Schülergruppen je Schuljahr leistungsdifferenzierten Unterricht erteilen. Abweichend vom ersten Satz gebührt die Dienstzulage an lehrgangsmäßigen Berufsschulen für die Dauer des betreffenden Schuljahres.