Absatz eins,Der forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung hat sich in folgende Dienststellen zu gliedern:
- Litera ain Sektionen mit dem Wirkungsbereich auf das Gebiet eines oder mehrerer Bundesländer,
- Litera bin Gebietsbauleitungen mit dem Wirkungsbereich auf Teilgebiete eines Sektionsbereiches.
Die Dienststellen unterstehen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, die Gebietsbauleitungen auch jener Sektion, der ihr Bereich zugehört.