Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 669/1987

kundgemacht 30.12.1987
669. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadt Dornbirn
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. Dezember 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadt Dornbirn
Kundmachung BGBl. Nr. 669/1987× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadt Dornbirn

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 190 Vorarlberger Straße im Bereich der Stadt Dornbirn neu