BGBl. Nr. 73/1987
73. Kundmachung: Aufhebung des § 254 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Feber 1987 über die Aufhebung des § 254 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 254aufgehoben
Paragraph 254,
Durch Einbringung einer Berufung wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten.