BGBl. Nr. 287/1988
287. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1988) und des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
Bundesgesetz vom 26. Mai 1988, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1988) und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/30geändertSchlussteil
… 12 unveränderte Absätze
a) im Postautodienst als
Leiter einer Postautobetriebsleitung,
Stellvertreter des Leiters einer Postautobetriebsleitung,
b) im Fernmeldedienst als
Leiter eines Fernmeldebauamtes,
Leiter eines Fernmeldebetriebsamtes,
Leiter des Fernsprechbetriebsamtes,
Leiter der Fernmeldezentralbauleitung,
Leiter der Fernmeldezeugverwaltung,
Leiter des Fernmeldetechnischen Zentralamtes, Leiter einer Abteilung im Fernmeldetechnischen Zentralamt, Stellvertreter des Leiters eines der angeführten Ämter (ausgenommen das Fernmeldebauamt Haustechnik Wien).
… 3 unveränderte Absätze
a) Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.1, eine vierjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,
b) die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.2, eine sechsjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I oder
c) eine achtjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 2 oder PT 3 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I.