BGBl. Nr. 287/1988
287. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1988) und des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
Bundesgesetz vom 26. Mai 1988, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1988) und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/31geändertSchlussteil, lit d (neu)
… 14 unveränderte Absätze
a) im Postdienst als
Leiter der Postzeugverwaltung,
Leiter eines Postamtes I. Klasse,
b) im Postautodienst als
Leiter einer Abteilung in einer Postautobetriebsleitung, Leiter einer Postgarage I,
c) im Fernmeldedienst als
Leiter einer in Z 31.2 angeführten technischen Abteilung, Leiter der Technischen Stelle eines Fernmeldebauamtes,
eines Fernmeldebetriebsamtes oder des Fernsprechbetriebsamtes,
Leiter des Fernamtes Wien,
Leiter einer Bau- und Planungsstelle.,
d) im Rechenzentrum als
Leiter der Systemprogrammierung.