BGBl. Nr. 287/1988
287. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1988) und des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes
Bundesgesetz vom 26. Mai 1988, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1988) und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/32geändertSchlussteil, lit d (neu)
… 8 unveränderte Absätze
a) im Postdienst als
Kassenbeamter I oder II,
Kontrollbeamter für den Umleite- und Zustelldienst, Leiter eines Postamtes II. Klasse erster bis dritter Stufe, Mitarbeiter im Postbetriebsdienst bei einem Postamt
I. Klasse,
b) im Postautodienst als
Leiter der Postautowerkstätte des Materiallagers einer Postautobetriebsleitung,
Leiter des Postverkehrsbüros in Graz, Linz und Wien, Leiter einer Postgarage II oder einer Postgarage III, Mitarbeiter/Unfallbearbeitung, Betriebsmittelkontrolle,
… 6 unveränderte Absätze
Nebengebühren in einer Postautobetriebsleitung,
c) im Fernmeldedienst als
Gruppenleiter in einem Rundfunkamt,
Leiter einer Entstörungsstelle,
Leiter einer Fernmeldezeugabteilung,
Mitarbeiter/Planung,
Systemspezialist,
Mitarbeiter/Beschaffung,.
d) im Rechenzentrum als
Leiter der Operation.