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BGBl. Nr. 311/1988

kundgemacht 28.06.1988 RIS↗
311. Viertes Übereinkommen über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1988 bis 1991
Viertes Übereinkommen über, ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1988 bis 1991
Kundmachung BGBl. Nr. 311/1988× zu Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kultur, Wissenschaft - Zusammenarbeit (1988 - 1991) neu § 0↗RIS↗
Art. 56neu

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