Die Münzen sind aus einer Legierung von 750 Tausendteilen Kupfer und 250 Tausendteilen Nickel mit einem Reinnickelkern (automatensicherer Münzwerkstoff) herzustellen.
BGBl. Nr. 597/1988
597. Bundesgesetz: Scheidemünzengesetz 1988
Bundesgesetz vom 20. Oktober 1988 über die Ausprägung und Ausgabe von Scheidemünzen und über die Änderung der Strafgesetznovelle vom Jahre 1932 (Scheidemünzengesetz 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber
6
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Paragraph eins,
Ab dem 17. April 1974 sind im Wege der Oesterreichischen Nationalbank Scheidemünzen zu 10 Schilling in folgender Ausstattung auszugeben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Der Durchmesser der Münzen hat 26 mm, ihr Stückgewicht 6‘2 g zu betragen.