Absatz eins,Die eine Seite hat das Arlbergmassiv in stilisierter Form mit dem Straßentunnel, symbolisch dargestellt durch zwei sich reichende Hände, zu zeigen. Darunter sind die Wappen der durch den Tunnel miteinander verbundenen Bundesländer Tirol und Vorarlberg abgebildet. Über dem Gebirge strahlt die Sonne. Dazwischen befindet sich ein Spruchband mit dem Text „DAT PRAEMIA DIGNA LABORUM“. Die Umschrift lautet „ARLBERGSTRASSEN-TUNNEL ERBAUT 1974-1978“.
BGBl. Nr. 597/1988
597. Bundesgesetz: Scheidemünzengesetz 1988
Bundesgesetz vom 20. Oktober 1988 über die Ausprägung und Ausgabe von Scheidemünzen und über die Änderung der Strafgesetznovelle vom Jahre 1932 (Scheidemünzengesetz 1988)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
- Absatz 2,Die andere Seite hat die Zahl „100“, das Bundeswappen, die Wappen der Bundesländer in dreizeiliger Anordnung und als Umschrift die Worte „Republik Oesterreich“, „Hundert Schilling“, die Jahreszahl „1978“, dazwischen das Bergwerkszeichen mit gekreuztem Eisen und Schlägel sowie die Worte „GLUECK AUF“ zu tragen.
- Absatz 3,Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
