BGBl. Nr. 645/1988
645. Bundesgesetz: Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages für die Jahre 1988 und 1989 an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Bundesgesetz vom 9. November 1988 über die Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages für die Jahre 1988 und 1989 an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.