BGBl. Nr. 742/1988
742. Bundesgesetz: Änderung des Maß- und Eichgesetzes
Bundesgesetz vom 13. Dezember 1988, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 68neu
4. Schankgefäße.
Paragraph 68,
Schankgefäße ohne Herstellerzeichen dürfen noch bis 31. Dezember 1992 zum entgeltlichen Ausschank verwendet werden.