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BGBl. Nr. 757/1988

kundgemacht 30.12.1988 RIS↗
757. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Weltraumorganisation über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN WELTRAUMORGANISATION
Kundmachung BGBl. Nr. 757/1988× zu Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1989 · idF BGBl. Nr. 757/1988 Art. 1↗RIS↗

Artikel römisch eins

Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Renten und Ruhegehälter befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Renten und Ruhegehälter bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.