Absatz eins,In dem Beschluß, mit dem die Vorschüsse bewilligt werden, ist
- Ziffer einsdie Höhe des monatlichen Vorschusses und der Zeitraum zu bestimmen, für den die Vorschüsse gewährt werden,
- Ziffer 2der Zahlungsempfänger zu bezeichnen,
- Ziffer 3die Auszahlung der Vorschüsse durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu verfügen,
- Ziffer 4dem Unterhaltsschuldner aufzutragen, die der gesetzlichen Regelung der Rückzahlung der Vorschüsse entsprechenden Zahlungen zu leisten,
- Ziffer 5dem Jugendwohlfahrtssträger als gesetzlichem Vertreter des Kindes, ausgenommen in den Fällen der Vorschußgewährung nach Paragraph 4, Ziffer 2, oder 3, aufzutragen, die bevorschußten Unterhaltsbeiträge einzutreiben und, soweit eingebracht, monatlich dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu überweisen,
- Ziffer 6dem Unterhaltsschuldner die Zahlung der Pauschalgebühr nach Paragraph 24, binnen 14 Tagen aufzutragen.